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Sparkasse Pfaffenhofen
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Abgesichert bei längerer Krankheit

Als angestellte Person erhalten Sie nach Weg­fall der Entgelt­fortzahlung Ihres arbeitgebenden Unternehmens ein Kranken­geld von Ihrer gesetzlichen Kranken­versicherung. Den Unterschied spüren Sie jedoch deutlich im Portemonnaie. Die private Zusatz­versicherung füllt diese Lücke auf.

Es geht ums Ganze

Der Tarif S-KG ist der optimale Ergänzungs­schutz für alle gesetzlich Versicherten.

Geld, wenn man es braucht

Da das arbeitgebende Unternehmen für maximal 42 Tage Ihr Entgelt weiter­zahlt, erhalten Sie das Kranken­tage­geld ab dem 43. Krank­heits­tag.

Es versichert Sie:

Auf der Höhe sein

Die abschließ­bare Höhe des Kranken­tage­geldes orientiert sich an Ihrem Einkommen.

Grenzenlose Sicherheit

Das Kranken­geld der gesetzlichen Kranken­versicherung ist zeitlich begrenzt. Das Kranken­tage­geld wird dagegen so lange bezahlt, wie Sie arbeits­unfähig sind.

Nur von Vorteil

Das Kranken­tage­geld unterliegt bei Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmern keiner Steuer­pflicht.

So viel Leistung, wie Sie wünschen

Die Detail­informationen zum Kranken­tage­geld-Tarif S-KG lesen Sie hier.

Der Krankenversicherer ist die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG, Maximilianstr. 53, 80538 München, Telefax (0 89) 21 60-31 80, E-Mail: service@vkb.de, Registergericht München: HRB 111650.

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